Rauchmelderpflicht in Bayern aktuell
- gilt seit 25. September 2012
- für alle Neubauten, die seit dem 01. Januar 2013 errichtet wurden
- Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
- mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinder- und Schlafzimmer und jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt
- geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)
Wer ist für Einbau und Wartung der Rauchmelder zuständig?
- Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. (Eigentümer sind in der Regel die Vermieter)
- Der Besitzer der Wohnung (in der Regel die Mieter) ist für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig, es sei denn, der Eigentümer (Vermieter) übernimmt die Wartung selbst. Für diesen Fall kann er die anfallenden Kosten im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
Wo wird die Rauchmelderpflicht Bayern gesetzlich geregelt?
Die Rauchmelderpflicht Bayern wird in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geregelt.
Quelle: http://rauchmelderpflicht.net