Fast 8,5 Millionen Euro für Mietwohnungen in Burghausen

(04.12.2018)

Wohnungspakt Bayern - Kommunales Wohnraumförderprogramm

Die Stadt Burghausen will an der Immanuel-Kant-Straße einen Neubau mit 45 Mietwohnungen errichten. Dazu hat die Regierung von Oberbayern staatliche Fördergelder in Höhe von 8.489.500 Euro bewilligt. Davon werden knapp 3 Millionen Euro – genau sind es 2.966.900 Euro – als Zuschüsse ausbezahlt und über 5,5 Millionen Euro – genau sind es 5.522.600 Euro – als zinsgünstige Förderdarlehen angeboten. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 9.889.500 Euro.
 
Mit dem Projekt sollen vor allem Wohnungen für einkommensschwächere Haushalte geschaffen werden. Das Wohnungsangebot richtet sich mit 1 bis 4-Zimmer-Wohnungen an ein breites Publikum aus Alleinstehenden, Paaren und Familien. Bewohner, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, profitieren von den barrierefrei gestalteten und über Aufzüge erschlossenen Wohnungen. Somit sind die Wohnungen auch für ältere Personen, Menschen mit Behinderungen oder Familien mit Kleinkindern bestens geeignet.
 
Das Projekt geht auf eine durch das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr initiierte bayernweite Praxisstudie „Bezahlbare Qualität im Wohnungsbau“ zurück. 9 Kommunen konnten als Bauherren gewonnen werden, die im Rahmen der Studie 360 neue, solide und bezahlbare Wohnungen errichten werden.
 
Im Jahr 2018 stehen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm insgesamt 100 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.
 
Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Mietwohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.

Von: BuWoG/mko

Zurück

Die Bautafel des Wohnungsbauprojekts an der Immanuel-Kant-Straße. (Foto: KommExpert)